Dennis Buchner Der CDU-Bundesparteitag hat einen Antrag beschlossen, wonach sich die Parteispitze dafür einzusetzen hat, die deutsche Sprache im Grundgesetz zu verankern. Ein Anliegen, gegen das es eigentlich nichts einzuwenden gäbe, würde es sich nicht um reine Symbolpolitik handeln, um einen weiteren schalen Aufguss der Leitkultur-Debatte, die den Konservativen des Landes zeigen soll, dass die Union auch auf dieser Klaviatur noch spielen kann.
Das deutschtümelige Thema überdeckt nämlich praktischerweise, dass sich die Union im Prinzip seit Jahren – was unsere Verfassung angeht – sehr puristisch gibt. Dem Ansinnen des Deutschen Kulturrates und des Deutschen Olympischen Sportbundes, die Kultur und den Sport als so genannte schützenswerte Güter in das Grundgesetz aufzunehmen, wird nämlich ausschließlich von der Union eine Absage erteilt. Auch eine Verankerung von Kinderrechten im Grundgesetz lehnt von den im Bundestag vertretenen Parteien nur die Union ab. Begründung: Nicht alles könne und müsse in der Verfassung stehen, die sich bewährt habe.
Wenn es aber gilt, am rechten Rand zu punkten, dann kommen die Forderungen nach Grundgesetzänderungen allerdings in großen Mengen:
- Bundesminister Schäuble fordert nahezu monatlich, den Einsatz der Bundeswehr im Inneren im Grundgesetz festzuhalten.
- Bundesminister Jung wollte im Grundgesetz festhalten, dass vollbesetzte Passagiermaschinen, die in die Hände von Terroristen geraten, vorbeugend abgeschossen werden können.
- Bayerns Ex-Ministerpräsident Stoiber forderte, in Deutschland über einen EU-Beitritt der Türkei abstimmen zu lassen – lehnte aber sonst jede Form von Volksbegehren und Volksentscheiden ab.
- Und jetzt schließlich die Forderung nach einer Verankerung der deutschen Sprache.
Notwendig wäre es hingegen, die deutsche Sprache mit konkreten Maßnahmen zu schützen und zu fördern:
- z.B. mit einer konkreten Förderung deutscher Musik in den Radiostationen, Stichwort: Quotenregelung,
- z.B. mit einer Förderung von Wortbeiträgen in den Radiostationen,
- z.B. mit mehr Deutschlehrern in den Schulen, gerade im Förderunterricht,
- z.B. mit einer Offensive „Deutsch für Migrantinnen und Migranten“ nicht zuletzt in den Großstädten wie Berlin,
- z.B. mit konkreten Maßnahmen, deutsche Kultur (Theater, Film, Literatur) auch den so genannten bildungsfernen Schichten nahezubringen.
- z.B. mit konkreten Anforderungen an den Spracherwerb für Migrantinnen und Migranten (nicht zuletzt: Führerscheinprüfung nur auf Deutsch)
- und speziell in Berlin auch mit einer besseren Förderung der Zweisprachigkeit unserer türkischen Mitbürgerinnen und –bürger an den Schulen, durch Sprachenangebote in Deutsch und Türkisch.
Wie gesagt: Grundsätzlich spricht gar nichts dagegen, die Landessprache in der Verfassung zu verankern. Aber man darf den Konservativen nicht auf den Leim gehen: entweder Purist in Sachen Grundgesetz - oder eben nicht.
Dennis Buchner